Was ist eine Betriebsanlage?
Eine Betriebsanlage ist eine örtliche gebundene Einrichtung, an der man sein Gewerbe ausübt.
Ortsgebunden (unbewegliche Einrichtung, zB Bauwerk)
aber auch für bewegliche Einrichtungen (zB Würstelbude mit fixem Standort)
Regelmäßigkeit (es wir am gleichen Standort gearbeitet)
Ausübung eines Gewerbes
Beispiele für Betriebsanlagen sind
-Werkstätten
-Restaurants
-Gasthäuser
Wann muss eine Betriebsanlage genehmigt werden?
Genehmigungspflichtig sind sowohl die Errichtung als auch die Inbetriebnahme und Änderung einer Betriebsanlage. So darf also z.B. der Baubeginn erst dann erfolgen, wenn auch ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid der Gewerbebehörde vorliegt. Darüber hinaus können auch noch andere Bewilligungen erforderlich sein, z.B. nach dem Baurecht oder dem Wasserrecht. Erst nach Vorliegen des Projektes kann beurteilt werden, ob und in welchen Bereichen gesondert anzusuchen ist!
Bei Übernahme eines bestehenden Betriebes überprüft man, ob ein Genehmigungsbescheid vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist, gilt die Genehmigung auch für den neuen Betriebsinhaber weiter, sofern die Anlage nicht geändert oder erweitert wird. War eine genehmigte Betriebsanlage 5 Jahre außer Betrieb, ist selbst bei unveränderter Inbetriebnahme eine neue Genehmigung erforderlich.
Das Genehmigungsverfahren
Folgende Unterlagen werden beim Ansuchen benötigt:
-Ansuchen (1 fach)
-eine Betriebsbeschreibung (4 fach)
-Maschinen- und Geräteliste (4 fach)
-Pläne und Skizzen (4 fach)
-Abfall-Wirtschaftskonzept (4 fach)
-sonstige notwendige Unterlagen, Dokumente (4 fach)